Sonntag, 13. Juni 2010

Studie: Cannabis reduziert Gehirneffektiviät, aber stellt sie nach längeren Konsum wieder her

Eine neu erschienene Studie soll aussagen, dass Langzeitkonsumenten von Cannabis die Effektivität des Gehirns von Personen senkt. Das Gehirn der Drogenkonsumenten soll weniger funktionieren. Es wurde von Forschern an der Universität von Wollongong erforscht. Als tolle Bemerkung bleibt, dass die Forscher in einigen Fällen herausgefunden haben, dass der Langzeitkonsum von Cannabis die Effektivität des Gehirns wieder herstellt.

Dennoch sagten die “Experten”, dass die Studie die Gefährlichkeit der Droge aufzeige. Sie sagten, es solle daher nicht als “weiche Droge” dargestellt werden.

THC, der Bestandteil, um den es bei Cannabis geht, hat Kontakt mit dem Gehirn von den Gebrauchern. Psychologe Robert Battista sagte, dass dieser Vorgang das Gehirn ziehmlich inaktiv macht, sodass es extra Zeit aufbringen müsse um die Mitteilungen im System zu verarbeiten.

Die Forscher untersuchten die Personen, indem sie bestimmte Aufgaben erfüllen mussten. Dazu gehörten Gedächtnis-, Konzentrations und Selbstwahrnehmungstests. Es wurde herausgefunden, dass Langzeitkonsumenten ihre Leistungen verbesserten.

via hanfplantage

Donnerstag, 10. Juni 2010

Bald Cannabis Eigenanbau für Patienten?

Entsprechend der beim Erörterungstermin vor dem Verwaltungsgericht Köln am 31. März gesetzten Frist hat Rechtsanwalt Dr. Tolmein in dem Verfahren von Michael Fischer gegen das BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) am 20. Mai dargelegt, welche Sicherungsmaßnahmen für den Eigenanbau von Herrn Fischer beabsichtigt sind. Des weiteren wird in dem Schreiben erörtert, inwieweit internationale Vereinbarungen im Rahmen des Ermessens bei der Erteilung für den Eigenanbau von Cannabis gemäß § 3 Betäubungsmittelgesetz zu berücksichtigen sind.

Am 31. März fand vor dem Verwaltungsgericht Köln ein Erörterungstermin zum Antrag von Michael Fischer aus Mannheim auf den Eigenanbau von Cannabis für medizinische Zwecke statt. Der Antrag an die Bundesopiumstelle liegt bereits mehrere Jahre zurück. Er war bereits mit einem Bescheid vom 6.
Dezember 2007 von der Bundesopiumstelle abgelehnt worden, mit der Begründung, ein Eigenanbau sei zur medizinischen Versorgung nicht notwendig, da zwei pharmazeutische Hersteller einen auf Delta-9-THC standardisierten Cannabisextrakt entwickelt hätten. Der Widerspruch von Herrn Fischer vom 8.
Januar 2008 wurde von der Bundesopiumstelle trotz mehrmaligen Nachhakens nicht bearbeitet. Im Juni 2009 reichte der Patient eine Untätigkeitsklage gegen die Bundesopiumstelle beim Verwaltungsgericht Köln ein. Das Gericht setzte der Bundesopiumstelle mehrfach weitere Fristen zur Bearbeitung des Antrags. Schließlich legte das Gericht einen Erörterungstermin fest. Fünf Tage vorher – am 26. März 2010 – äußerte sich die Bundesopiumstelle erstmals zu dem Widerspruch. An dem nicht öffentlichen Erörterungstermin vor dem Verwaltungsgericht Köln nahmen neben der Richterin zwei Vertreter der Bundesopiumstelle (Frau Mutz sowie der Leiter der Bundesopiumstelle, Herr Cremer-Schäffer), Gabriele Gebhardt, Lebensgefährtin von Michael Fischer, der aus gesundheitlichen Gründen nicht teilnehmen konnte, sowie der rechtliche Vertreter von Herrn Fischer, Rechtsanwalt Tolmein, teil. Für die weitere Entwicklung des Antrags von Herrn Fischer ergaben sich nach Auffassung der Richterin vor allem zwei Hauptaspekte. Wie kann die Sicherheit beim Eigenanbau sichergestellt werden? Muss im Falle des Eigenanbaus eine Cannabis-Agentur eingerichtet werden? Herr Fischer wurde gebeten, seinen Antrag innerhalb der kommenden sechs Wochen zu ergänzen und beispielsweise darzulegen, wie er seine Ernte vor Diebstahl sichern will.

Am 28. April 2010 hat Prof. Dr. jur. Lorenz Böllinger von der Universität Bremen ein "Kurzgutachten zur Rechtsfrage, ob für die Genehmigung des Anbaus von Cannabis für medizinischen Eigenbedarf eine "Stelle" gem. Art. 23 ÜK 1961 errichtet werden muss" vorgelegt. Zusammenfassend kommt der Gutachter dabei zu dem Ergebnis: "Die rechtswissenschaftliche Analyse kommt zu dem Ergebnis, dass die Errichtung einer Agentur gem. Art. 28 i.V.m. Art. 23 ÜK 1961 im Falle des Eigenanbaus von Cannabis zur medizinisch indizierten und verordneten Medikation nicht erforderlich und angezeigt ist. Die Ausnahmeerlaubnis nach § 3 Abs. 2 BtMG kann mithin nicht unter Berufung auf § 5 Abs. 2 BtMG versagt werden."
Das vollständige Gutachten ist auf der Internetseite der IACM verfügbar:
http://www.cannabis-med.org/german/gutachten_boe_2010.pdf

Der Schriftsatz von Dr. Tolmein vom 20. Mai macht sich diese Auffassung zu eigen. Die Erlaubnis zum Eigenanbau von Cannabis für den medizinischen Eigenbedarf "würde im Übrigen auch nicht gegen den Rahmenbeschluss 2004/757/JI des Rates der Europäischen Union vom 25. Oktober 2004 verstoßen, denn in Artikel 2 Abs. 2 wird festgestellt, dass Handlungen nicht in den Anwendungsbereich dieses Rahmenbeschlusses fallen, wenn die Täter sie ausschließlich für ihren persönlichen Konsum im Sinne des Nationalrechts begangen haben."

Zu dem beabsichtigten Sicherungsmaßnahmen heißt es in dem Schriftsatz des Rechtsanwalts: "Vorab ist festzustellen, dass es nach Auffassung des Klägers nicht seine Aufgabe ist, von sich aus Sicherungsmaßnahmen für den Eigenanbau von Cannabis festzulegen. Vielmehr ist es Aufgabe der Beklagten den Antrag auf Eigenanbau von Cannabis zu bewilligen und die dafür erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen als Auflagen oder Nebenbestimmungen – ggf. in Abstimmung mit dem Antragsteller bzw. Kläger – anzuordnen. Vorstellbar wäre auch, dass hinsichtlich dieser Sicherungsmaßnahmen ein öffentlich rechtlicher Vertrag nach § 54 VwVfG geschlossen wird."

Sodann folgt auf mehr als zwei Seiten eine ausführliche Darlegung, wie der Anbau der Cannabispflanzen in einem separaten Raum der Wohnung erfolgen und wie das Material während des Anbaus und nach der Ernte vor Diebstahl geschützt werden soll.

Nach Auffassung des Vorsitzenden der ACM, Dr. Franjo Grotenhermen, stellt sich nun wie in den vergangenen Jahren grundsätzlich die Frage, ob die Bundesopiumstelle bzw. das BfArM und ihre aufsichtsführende Behörde, das Bundesgesundheitsministerium, bereit sind, ihre Verfahrensweisen und Richtlinien den Urteilen der höchsten deutschen Gerichte (Bundesverfassungsgericht, Bundesverwaltungsgericht) anzupassen, oder ob sie die Auffassung vertreten werden, die höchste deutsche Gerichtsbarkeit habe sich hinsichtlich der medizinischen Verwendung von Betäubungsmitteln an die Auslegung des Betäubungsmittelgesetzes durch die Bundesopiumstelle zu halten. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2005 legt eine Erlaubnis zum Eigenanbau von Cannabis für medizinische Zwecke in Ausnahmefällen nahe.

(Quellen: Kurzgutachten von Professor Böllinger vom 28. April 2010, Schriftsatz von Dr. Tolmein vom 20. Mai 2010 an das Verwaltungsgericht Köln)

aus den:
ACM-Mitteilungen vom 22. Mai 2010

Wie Drogensucht entsteht

Rund 30 Prozent der Studenten an russischen Eliteuniversitäten nehmen Drogen.
Viele von ihnen werden exmatrikuliert, vor allem wegen ihrer Sucht. Das teilte
der Oberdrogenarzt des Ministeriums für Gesundheitswesen und Soziales, Jewgeni
Brjun, in einem RIA-Novosti-Interview mit.

Experten betrachten Drogenabhängigkeit als Krankheit, die zur Gruppe der so
genannten Suchtkrankheiten gehört. Da die Drogensüchtigen in Abhängigkeit von
chemischen Stoffen geraten, werden die Drogensucht und einige andere
Suchterkrankungen (beispielsweise Alkoholismus) als „chemische Abhängigkeit"
bezeichnet.

Die Sucht drückt sich in zwei Formen aus: psychische Abhängigkeit, die für alle
Arten von Drogenabhängigkeit typisch ist, sowie körperliche Abhängigkeit, die
ausgeprägt oder verdeckt sein und in einigen Fällen sogar fehlen kann.

Körperliche Abhängigkeit ist der physiologische Bedarf des Organismus nach
Drogen (allen psychoaktiven Stoffen, die das Bewusstsein, die Stimmung und das
Verhalten des Menschen verändern). Bei der Entwicklung einer Drogensucht
verändert sich die Biochemie des Menschen. Wenn der Organismus keine Drogen mehr
erhält, muss gerät der Mensch in einen kritischen Zustand. Bei
Entzugserscheinungen (Abstinenzsyndrom, auch als „Affe" bezeichnet) fordert der
Organismus die Stoffe, die ihm fehlen und für die Lebenstätigkeit äußerst
notwendig sind.

Sowohl das Bedürfnis nach der Droge als auch die schmerzhaften
Entzugserscheinungen hängen in keiner Weise vom Willen des Menschen, von der
Anwesenheit von Freunden oder Partnern, von den Charaktereigenschaften oder
persönlichen Eigenschaften ab. Um zu verstehen, weshalb das geschieht, bedarf es
eines Blicks auf die Funktionsweise des menschlichen Organismus.

Der lebende Organismus, darunter der menschliche Organismus, ist ein
kompliziertes System, das ganzheitlich funktioniert. Dieses System besteht aus
vielen Ebenen, die miteinander in Wechselwirkung stehen: Die Zellen bilden in
ihrer Gesamtheit die Gewebe, aus den Geweben bestehen die Organe, die Teile des
Organismus sind. Die Verbindung und Wechselwirkung aller Ebenen und Elemente
dieses sehr komplizierten Systems wird durch das Nervensystem ermöglicht.

Es sind das Nervensystem und das Gehirn, die alle Erscheinungen der menschlichen
Persönlichkeit steuern. Der Aufbau des Nervensystems ist kompliziert: Es besteht
aus Nervenzellen (Neuronen), deren Fortsätze Nerven (Nervenstämme) bilden, die
alle Systeme des Organismus in ein Ganzes setzen. Das menschliche Nervensystem
besteht aus mehr als zehn Milliarden Neuronen. Dabei befindet sich mehr als die
Hälfte davon im Gehirn und im Knochenmark, also im zentralen Nervensystem.

Die Neuronen werden durch so genannte Synapsen miteinander verbunden. In den
Synapsen werden die Impulse mit Hilfe von Botenstoffen (Neuromediatoren oder
Neurotransmitter) weiter gegeben. Diese Stoffe werden durch die synaptischen
Endigungen entwickelt und in den synaptischen Spalt abgesondert. Diese Stoffe
können verschiedenartig sein.

Die Mediatoren, die Endorphine genannt werden, sind besonders wichtig für das
Verständnis der Drogensuchtmechanismen. Diese Stoffe haben eine sehr ähnliche
Wirkung wie die Derivate des Drogenstoffs Morphium. Sie haben genauso wie die
Morphine einen schmerzlindernden Effekt.

Ein gewisses Niveau an Endorphinen ist für die normale Funktion des
Nervensystems und somit für ein normales emotionales Befinden des Menschen
notwendig. Bei einem Endorphinmangel sind die Laune und die Aktivität des
Menschen auf einem Tiefpunkt, der Mensch fühlt sich angespannt und unruhig. Ein
Endorphinmangel kann aus verschiedenen Gründen eintreten.

So kann die Endorphinsynthese bei verschiedenen Krankheiten gestört werden. Ein
chemisch abhängiger Mensch hat von Geburt an ein niedriges Endorphinniveau. So
ein Mensch fühlt sich häufig erstmals richtig wohl, wenn er Alkohol oder Drogen
probiert, weil jeder Drogenstoff das Endorphinniveau direkt oder indirekt
normalisiert.

Wenn so ein Mensch dank seiner geistigen oder seelischen Beschaffenheit diese
Art, das Leben ins Lot zu bringen, für akzeptabel hält, wird er sehr bald zum
Drogen- oder Alkoholabhängigen.

Menschen, die an chemischer Abhängigkeit leiden, haben auch andere besondere
angeborene Stoffwechseleigenschaften. Beispielsweise verarbeitet ihre Leber die
Stoffe etwas anders (die Zerlegung und Abführung geht etwas anders vor).
Deswegen wird auch der Alkohol etwas anders verwertet. Die Fähigkeit, sehr viel
zu trinken und dabei nicht betrunken zu werden, ist ein markantes Merkmal von
angeborenem Alkoholismus.

Beim Konsum von psychoaktiven Stoffen wird ruckartig eine große Menge Endorphine
ins Blut abgesondert (Euphorie). Das Gehirn beginnt, sich daran anzupassen,
indem es die Zahl der Endorphin empfangenden Rezeptoren steigert. Mehr noch, mit
der Zeit gewöhnen sich alle Stoffe daran, nur in Anwesenheit dieses Stoffes zu
funktionieren.

Weil das Gehirn mit Morphinen überflutet wird (Heroin) oder sich an eine
permanente sehr starke Stimulation gewöhnt (Kokain oder Alkohol), hört es mit
der Zeit auf, eigene Endorphine zu produzieren.

Gleich nach Unterbrechung der Stoffzufuhr erlebt der Organismus eine massive
Störung. Die Organe können nicht normal funktionieren, und die leeren Rezeptoren
verlangen nach einer neuen Dosis. Weil keine eigenen Endorphine entwickelt
werden, gerät der Mensch in einen kritischen Zustand: Schmerzen, sehr starke
Depressionen, Kräftemangel, ein Gefühl von Leere und Sinnlosigkeit und so weiter.

Wenn er keine chemischen Stoffe mehr nimmt, beginnt der Organismus nach einiger
Zeit wieder mit der Entwicklung eigener Endorphine. Doch der
Abhängigkeitsmechanismus ist bereits gestartet worden, und selbst eine einzige
Dosis an Stoff wird eine unumkehrbare Reaktion hervorrufen.

Weil alle psychoaktiven Stoffe eine ähnliche Wirkung haben, kann ein chemisch
abhängiger Mensch keine chemischen Stoffe einnehmen, ohne eine Sucht zu entwickeln.

Außer körperlicher Abhängigkeit entwickelt der Drogensüchtige auch eine
psychische Abhängigkeit, also ein seelisches Bedürfnis nach der Rückkehr in den
Drogenrausch.

Das ist auch ein Anzeichen der Krankheit. Doch er unterscheidet sich von Grund
auf von einer schlechten Gewohnheit. Im Gegensatz zu einfachen schlechten
Gewohnheiten lässt sich die psychische Abhängigkeit nicht durch eine
Willensanstrengung überwinden. Die Abhängigkeit unterscheidet sich dadurch von
einer schlechten Gewohnheit, dass der Abhängige ohne Droge es nicht mehr
schafft, positive Emotionen zu empfinden, schmerzhafte Situationen zu überwinden
und mit anderen zu kommunizieren. Psychische Abhängigkeit lässt sich viel
schwerer überwinden als körperliche Entzugserscheinungen.

Die Drogensucht hat wie jede Krankheit ihre Voraussetzungen und Anzeichen. Es
kann von bestimmten Ansichten und Überzeugungen abhängen, ob ein Mensch
drogensüchtig wird oder nicht. Einige psychologische Voraussetzungen für die
Erkrankung sind recht einfach zu bemerken. Beispielsweise können zu niedrige
oder zu hohe Selbsteinschätzung, Kommunikationsschwierigkeiten, Komplexe, die
Unmöglichkeit, mit den Gefühlen oder Emotionen fertig zu werden, hohe innere
Spannungen oder Risikofreudigkeit die Drogensucht begünstigen.

Der Artikel beruht auf Informationen aus offenen Quellen.

Mittwoch, 9. Juni 2010

Polizeiaktion bei GMM Demo in Polen

Wie in vielen anderen Ländern fand auch in Polen der Global Marihuana March – eine globale Demonstration für die Legalisierung von Cannabis – in Warschau statt. Auch diese Demo wurde wie viele andere Demo’s aufgezogen: mit einem Protestmarsch, der auf die sinnlosen Marihuanagesetze aufmerksam machen will und zu zeigen, dass die Konsumenten und Gebraucher von Hanf zusammenstehen und für eine Veränderung in der Gesellschaft kämpfen.

Während des Protestzuges wurden einige Personen wegen dem Besitz von Marihuana verhaftet und zu einer nahen Polizeistation gebracht. Kurz darauf sind die Demonstranten zu dieser Polizeistation gegangen um nach der Freilassung ihrer Freunde zu fragen. Hier ist, was sich dann abgespielt hatte:

danke @ hanfplantage

Cannabisverbot ist verfassungswidrig!

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